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Erfolgreiche Reintegration

Im folgenden Fallbeispiel wird anhand des Case Management Regelkreises eine effiziente und erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung beschrieben.

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Ausgangslage (Fallbeschreibung)

Die 26-jährige Frau M. wurde aufgrund einer psychiatrischen Problematik krankgeschrieben. Nach zwei Monaten Arbeitsunfähigkeit meldete die Krankentaggeldversicherung ein Assessment / Situationsanalyse und bei Bedarf ein Case Management bei AEH an. Gleichzeitig erfolgte eine schriftliche Information an Frau M. durch die Krankentaggeldversicherung, dass sich zur Unterstützung und Betreuung im Wiedereingliederungsprozess eine Mitarbeiterin der AEH mit ihr in Verbindung setzen würde.

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Die erste direkte Kontaktaufnahme zwischen der Case Managerin und Frau M. konnte aufgrund schwerer Depressionen nicht hergestellt werden. 

Die Case Managerin konnte in Erfahrung bringen, dass Frau M. stationär behandelt wird. Ein gemeinsamer Termin in der Klinik mit Frau M. und der behandelnden Psychologin für das Assessmentgespräch konnte über die Klinik organisiert werden.
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Das Assessmentgespräch war aufgrund der vorhandenen schweren Depressionen und der damit verbundenen Wortkargheit nicht sehr ausführlich. Es konnte durch die Psychologin festgestellt werden, dass die Klientin seit mehreren Jahren immer wieder in fachärztlicher und therapeutischer Behandlung war. Die Depressionen wurden aufgrund eines erlittenen Kindheitstraumas ausgelöst.

Durch die stationäre Behandlung konnte zum Zeitpunkt des Assessments bereits eine leichte Verbesserung erzielt werden. Frau M. war zwar noch nicht in der Lage, konkrete Ziele und Massnahmen zu formulieren, einer möglichen Zusammenarbeit im Rahmen eines Case Managements stimmte sie aber zu. Die Psychologin empfahl dringend, eine Unterstützung in der beruflichen Wiedereingliederung einzuleiten. Eine Arbeitsfähigkeit war nicht vorhanden und auch nicht absehbar.

Beruflich konnte erhoben werden, dass Frau M. einen abgeschlossenen KV-Abschluss hat und zuletzt als Sachbearbeiterin tätig war. Die Kündigung war zum Zeitpunkt des Assessments vom Arbeitgeber bereits ausgesprochen worden. Im alltäglichen Leben konnte evaluiert werden, dass Frau M. in einer Wohngemeinschaft wohnt, über wenige soziale Kontakte verfügt und in einer intakten Partnerschaft lebt. Finanzielle Probleme äusserte sie nicht. Die Case Managerin empfahl der Krankentaggeldversicherung aufgrund der vorliegenden Informationen eine Case Management Betreuung.

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Aus dem Assessment und weiteren Gesprächen mit der Psychologin und Frau M. wurden folgende Ziele formuliert:

Medizinisch:

Organisation einer optimalen psychologischen Nachbetreuung nach dem stationären Aufenthalt. Zwischenzeitlich konnte die Klientin in den teilstationären Bereich übertreten.

Beruflich:

Zusammen mit Frau M. konnte inzwischen ein Beratungsgespräch beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) organisiert werden. Aufgrund der vollen Arbeitsunfähigkeit riet der RAV Berater dazu, mit der definitiven Anmeldung noch zu warten. Das Ziel für Frau M. war eine volle Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt.

Versicherungsrechtlich:

Bereits 5 Monate mit einer vollen Arbeitsunfähigkeit waren vergangen. Die Case Managerin unterstütze Frau M. beim Ausfüllen und Einreichen der IV-Anmeldung mit dem Ziel „Prüfung der Ansprüche für berufliche Massnahmen/Rente“.

Sozial:

Es kristallisierten sich bei weiteren Gesprächen mit der Klientin finanzielle Schwierigkeiten heraus, wobei als Ziel eine Vernetzung zum Sozialamt/Schuldenberatung zwecks Sanierung definiert wurde.

Die folgenden beiden Phasen im Case Management Prozess greifen ineinander über.

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Frau M. konnte nach dem teilstationären Aufenthalt an einen Psychiater übermittelt werden, welcher zuvor in der gleichen Klinik gearbeitet hatte und nun freiberuflich tätig war. Das Vertrauensverhältnis war daher bereits gegeben. Eine Beständigkeit im Krankheitsverlauf zeichnet sich ab und Frau M. setzte sich verstärkt mit ihrer beruflichen Zukunft auseinander. In Absprache mit dem Psychiater und dem RAV konnte nach einiger Zeit eine Arbeitsfähigkeit von 50% attestiert werden, für eine Potenzialabklärung der Arbeitsmarktfähigkeit (4-wöchiger Kurs) seitens RAV. Frau M. setzte sich mit ihren beruflichen Möglichkeiten und Grenzen auseinander.

Zwischenzeitlich gab es mehrere Gespräche mit der IV. Nach Prüfung der Möglichkeiten und Ansprüche konnte ein Aufbautraining im kaufmännischen Bereich als Anschlusslösung an die Potenzialabklärung angeboten werden. Das Aufbautraining wurde für 6 Monate finanziert mit dem Ziel eines kontinuierlichen Aufbaus der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Während dieser Zeit wurde Frau M. ein Taggeld von der IV zugesichert, und sie konnte sich beim RAV abmelden. Die Taggelder der Krankentaggeldversicherung wurden temporär eingestellt. Zur Unterstützung wurde die Schuldenberatung des Kantons Zürich beigezogen, Frau M. konnte selbstständig die ersten Termine wahrnehmen.

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Nach der ersten Halbzeit des Aufbautrainings konnte ein gemeinsames Gespräch zusammen mit der zuständigen Institution, Frau M., der IV und der Case Managerin durchgeführt werden. Frau M. machte gute Fortschritte, eine anfängliche Zurückhaltung konnte abgelegt werden, sie wirkte offener, stabiler und selbstbewusster in ihrem Auftreten. Arbeitstechnisch konnte an den Vorkenntnissen im kaufmännischen Bereich angeknüpft und somit das Arbeitstempo und die Leistung gesteigert werden. Nebenbei fanden Gruppen-therapien, Bewerbungscoachings, Einzelgespräche und sportliche Beschäftigungen statt. Zusammen mit der Bezugsperson des Aufbautrainings wurden die persönlichen Akten organisiert und ein Budgetplan erstellt. Auch fanden parallel die ersten Bewerbungen statt. Frau M. besuchte auch weiterhin die Psychotherapie in regelmässigen Abständen.

Während der sechs Monate im Aufbautraining konnte ein Arbeitseinsatz in einer externen Firma organisiert werden. Frau M. erhielt nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch die Chance auf einen Schnuppereinsatz, bei welchem sie überzeugte. Die Firma bot Frau M. einen Arbeitsvertrag an. Der erste Monat in der neuen Tätigkeit wurde als Arbeitsversuch deklariert und durch die IV finanziert, es wurde insgesamt ein 70%-Pensum ausgehandelt mit Steigerungsmöglichkeiten. Weiter wurden Einarbeitungszuschüsse und ein Jobcoaching von der gleichen Institution für weitere 6 Monate von der IV finanziert.
Letztendlich konnte Frau M. ihr Pensum schrittweise auf 100% aufbauen.

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Die Case Management Betreuung wurde nach insgesamt 1 ½ Jahren abgeschlossen. Frau M. wurde gut mit dem RAV und der IV vernetzt. Durch das Aufbautraining hatte sie gelernt, ihre persönlichen Kompetenzen wieder besser abzurufen und in Einsatz zu bringen. Schwankungen im psychischen Bereich nahmen mit zunehmendem Selbstbewusstsein ab. Es war ihr geglückt, im ersten Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen. Nach Abschluss des Case Managements war sie wieder zu 100% arbeitsfähig. Frau M. wurde erfolgreich wiedereingegliedert, zur Unterstützung und Nachhaltigkeit der Arbeitsfähigkeit wurde das Jobcoaching in Form von monatlichen Gesprächen ausgehandelt. 

Aus Sicht der Klientin brachte das Case Management die Unterstützung, welche sie während der akuten Phase ihrer Erkrankung brauchte, da sie zur Vernetzung der einzelnen Akteure alleine nicht in der Lage war. 

Aus Sicht der Case Managerin war es sehr schwierig, das Vertrauen zur Klientin zu gewinnen. Erst nach einigen Gesprächen fasste Frau M. Vertrauen, was sich in einer effektiveren Zusammenarbeit ausdrückte.

Was den Wiedereingliederungsprozess ebenfalls positiv unterstützte, war der regelmässige Austausch mit den ärztlichen Fachpersonen, der betreuenden Institution (Aufbautraining), dem RAV und der IV-Stelle. Durch die Vernetzung zum Helfersystem konnte der Prozess vorangetrieben und Frau M. wieder befähigt werden, ihren eigenen Weg zu gehen.