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Laserpointer sind kein Spielzeug

Laserpointer sind gefährlicher, als sie den Anschein machen. Laserstrahlen, die ins Auge treffen, können schwere Augenschäden verursachen. Zudem können Folgeunfälle entstehen, wenn Personen, insbesondere Führer von Fahrzeugen und Piloten, geblendet werden.

Es ist verboten, Personen mit Laserpointern anzustrahlen. Wer von einem Laserpointer getroffen wird, sollte bewusst die Augen schliessen und sich abwenden. Nach einer Bestrahlung des Auges durch einen Laser sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.

Die Suva registriert seit 2009 eine Zunahme der Unfälle mit Laserpointern. Ein neues Factsheet zeigt auf, wie man sich vor Verletzungen durch Laserpointer schützen kann und was für einen sicheren Umgang zu beachten ist.

Laserpointer dürfen höchstens der Laserklasse 2 zugeordnet sein. Bei dieser Laserklasse kann ein Blick in den Laserstrahl bereits zu einer Schädigung der Netzhaut führen. In der Regel entstehen bei einer Bestrahlung des Auges mit Laserpointern keine bleibenden Gesundheitsschäden, vereinzelt treten aber schwerwiegende Augenverletzungen auf.

Eine weitere Gefährdung durch Laserpointer entsteht, wenn Personen durch die Laserstrahlen geblendet werden. Insbesondere bei Autofahrern, Chauffeuren und Piloten besteht durch die Irritation und Ablenkung die Gefahr von Unfällen. Laserpointer sollen deshalb nie auf Personen oder Fahrzeuge gerichtet werden. Dies ist im Übrigen auch verboten.

Wer von einem Laserpointer getroffen wird, sollte bewusst die Augen schliessen und sich abwenden. Bei einer Bestrahlung des Auges oder einer Blendung durch einen Laserstrahl ist ein sofortiger Arztbesuch in jedem Fall zu empfehlen. Mögliche Verletzungen führen nicht immer gleich zu Beschwerden und können so unterschätzt werden.

Laserpointer sind definitiv kein Spielzeug.