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Massnahmen nach einem schweren Arbeitsunfall

Im Betrieb hat sich ein schwerer Unfall ereignet. Die Alarmierung hat funktioniert. Der Schwerverletzte ist mit der Ambulanz unterwegs zum Spital. Wie geht es jetzt weiter?

Belastungsreaktionen

Für die meisten Menschen ist es sehr belastend, wenn sie einen schweren Unfall miterleben. Die möglicherweise auftretenden Belastungsreaktionen sind im Beitrag „Seelische Nothilfe“ (siehe Info 1/19) beschrieben.

Um richtig auf die Belastungsreaktionen zu reagieren wird empfohlen, die psychosoziale Begleitung möglichst sofort nach dem Ereignis einzuleiten. Dadurch können Stressfaktoren abgebaut oder vermieden werden. Bei schweren Unfällen kann die Polizei oder die Sanität in Absprache mit dem Betrieb zusätzlich eine professionelle psychologische Nothilfe aufbieten.

Wichtig: Mit Schulung und Informationsmitteln muss den Führungskräften und Sicherheitsverantwortlichen das Wissen über Gefährdungen durch traumatisierende Ereignisse vermittelt werden.

Kommunikationsregeln

Um Verwirrung, Falschmeldungen und Gerüchten vorzubeugen wird empfohlen, die Verantwortlichkeiten und Informationswege für den Fall eines schweren Unfalls im Notfallkonzept vorsorglich zu klären. Wer informiert bspw. die Geschäftsleitung, die Vorgesetzten, die Mitarbeitenden, andere Abteilungen?

Umgang mit Medien und Schaulustigen

Ist ein schwerer Unfall geschehen, muss mit dem Erscheinen von Journalisten und Schaulustigen gerechnet werden. Das Recht der Öffentlichkeit auf Information kann dabei relativiert werden durch die Schutzbedürfnisse des Betriebes sowie der beteiligten und unbeteiligten Mitarbeitenden.

Nachstehende Grundsätze haben sich im Umgang mit Medien und Schaulustigen bewährt:

Nur eine Ansprechperson (der Chef oder der Mediensprecher) gibt Auskunft. Diese Person soll im Organigramm aufgeführt sein oder im Ereignisfall umgehend bestimmt werden. Medienleute sollen immer an sie verwiesen werden. So haben selbsternannte Experten und «Augenzeugen» keine Chance.

Das Interesse der Medien für Informationen und Bilder ist normal und verständlich. Am besten organisiert man eine Medienkonferenz in der Nähe.

Bei den Fakten bleiben: Nur Informationen weitergeben, die wirklich gesichert sind. Vermutungen und Spekulationen müssen als solche bezeichnet und (vorläufig) zurückgewiesen werden.

Beteiligte und Zeugen vor Schaulustigen und Journalisten schützen. Achtung vor Handy-Kameras! Unbefugte Personen wegschicken. Betriebsareal und Tore von Werkhallen schliessen.

In den meisten Fällen wird ein offizielles Verfahren eingeleitet (Untersuchungsrichter). Darauf hinweisen mit: «Das ist noch Gegenstand der laufenden Untersuchung». Oder: «Solange das Untersuchungsverfahren läuft, können wir zu diesem Detail keine Stellung nehmen.»