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Ohne Assessment kein Case Management

Einschätzung und Entscheidungshilfe dank Assessment

Um darüber entscheiden zu können, ob ein nachfolgendes Case Management überhaupt Sinn macht, ist ein ausführliches Assessment unabdingbar und wird in nahezu allen Fällen durchge-führt. Nur ganz selten wird in der telefonischen Vorabklärung sofort klar, dass dies nicht nötig ist, weil die erkrankte/verunfallte Person (nachfolgend Klient genannt) z.B. schon wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt ist und keine Komplikationen zu erwarten sind.

Im Assessment geht es darum, einerseits das Integrationspotenzial des Klienten zu analysieren und daraus Empfehlungen abzuleiten, ob und wie eine Wiedereingliederung erreicht werden kann. Ganz allgemein soll der Assessmentbericht dem Auftraggeber eine Entscheidungshilfe sein, um das weitere Vorgehen festzulegen. Andererseits soll in dieser Phase ein Vertrauens-verhältnis zwischen dem Case Manager und dem Klienten aufgebaut und die Motivation abgeklärt werden, ohne die ein erfolgreiches Case Management nicht stattfinden kann. Je grösser die Vertrauensbasis, desto gehaltvoller werden die Informationen sein, die der Klient an den Case Manager weitergibt. Erfragen der Situation führt zur Analyse des Integrationspotenzials. Das Gespräch verläuft entlang eines standardisierten Fragebogens, der die folgenden fünf Themenbereiche umfasst:

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Einführend wird dem Klienten die AEH als Firma näher erläutert und der Zusammenhang mit dem Auftraggeber hergestellt. Der Case Manager erklärt, dass die Methode Case Manage-ment im Kontext von beruflicher Reintegration verstanden wird und veranschaulicht dies durch die Abgabe eines Merkblattes. Ferner geht er auf den Datenschutz ein, damit dem Klienten bewusst wird, dass seine persönlichen Informationen vertraulich behandelt werden. 
Im Gespräch sind eine offene Fragestellung, die sich an der Persönlichkeit des Klienten orientiert, sowie aktives Zuhören von grosser Bedeutung. Die Unterhaltung soll sich nicht auf ein simples Herunterbeten der auf dem Fragebogen genannten Stichworte beschränken, sondern ein aktives Interesse an Lebensgeschichte und –umständen des Klienten widerspiegeln.


Am Ende jedes Assessments steht die Analyse des Integrationspotenzials, die die zusammengetragenen Informationen nochmals bündelt. Daraus werden Empfehlungen für den Auftraggeber abgeleitet, die es diesem ermöglichen sollen objektiv zu entscheiden, ob die Kostengutsprache für ein Case Management erteilt wird. In der Regel sind die nächsten Schritte bzw. die anzustrebenden Ziele bereits ein Teil der Empfehlungen, falls nicht ein separater Reintegrationsplan erstellt wird.
Auch wenn der Case Manager zum Entschluss gelangt, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Begleitung durch die AEH keinen Sinn macht, empfiehlt er konkrete Schritte, um den Fall auf andere Art zu lösen.


Da das Assessmentgespräch der erste persönliche Kontakt des Case Managers zum Klienten ist, präsentiert sich die Situation zunächst aus dessen Sicht. Um die ihm zugedachte neutrale Rolle einzunehmen und evtl. vorhandene Widersprüchlichkeiten aufzudecken, muss sich der Case Manager deshalb schon während der Assessmentphase mit dem Arbeitgeber, den behandelnden Ärzten oder anderen Beteiligten (siehe Graphik 2) in Verbindung setzen, um dem Auftraggeber einen Gesamt-überblick der Situation zu verschaffen, die den unterschiedlichen Sichten Rechnung trägt. Dies ist selbstverständlich nur möglich, wenn die vom Klienten unterschriebene Vollmacht vorliegt. Zu Beginn des nachfolgenden Case Managements sollte dann die Rollenverteilung der verschiedenen Akteure transparent gemacht werden, um Konflikte zu vermeiden.

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Aufzeigen von Möglichkeiten durch Einbezug verschiedener Fachleute

Durch aktives Zuhören und Zeigen von Verständnis entsteht schnell eine erste Vertrauens-basis. Dies geschieht oft schon anlässlich des ersten Telefongesprächs für die Termin-vereinbarung, in dem viele Klienten oft schon Auskunft über ihre Situation geben. Das Assessment findet - sofern der Klient dies nicht anders wünscht - am Wohnort des Klienten statt. Je nach Wunsch des Klienten ist es aber auch möglich, das Gespräch an einem neutralen Ort oder in einem der Büros von AEH in Zürich, Bern oder Lausanne durchzuführen. Unsere Klienten schätzen es meistens sehr, dass der Case Manager zu ihnen nach Hause kommt. Das Gespräch in den eigenen vier Wänden vermittelt dem Klienten Sicherheit. Da AEH neben Case Management noch weitere Dienstleistungen rund um das Thema „Arbeit und Gesundheit“ anbietet, entstehen dadurch Synergien, wovon auch das Case Management profitiert. Besteht nach dem Assessment beispielsweise Unsicherheit in Bezug auf die Heilungsprognosen, so ist die Einschätzung des AEH-internen Arztes von grossem Nutzen. Seine fachliche Einschätzung hilft dem Case Manager, für den Klienten die bestmögliche medizinische Unterstützung zu planen. Synergien bestehen auch zu Themen der Ergonomie oder Arbeitssicherheit. Aus dem Assessment-Gespräch und den nachfolgenden Ueberlegungen resultiert ein ausführlicher Bericht zu Handen des Auftraggebers. Darin werden diverse Punkte beleuchtet (siehe Grafik 1) und eine Analyse mit umfassenden Empfehlungen abgeleitet.

Detaillierte Empfehlungen und Reintegrationsplan

Die Empfehlungen basieren einerseits auf der Selbsteinschätzung des Klienten, andererseits auf der Situationsanalyse des Case Managers. Häufig haben Klienten eine einseitige Sicht-weise und sind froh über den breiten Erfahrungshintergrund der Fachperson, die ihnen neue Zusammenhänge und Perspektiven eröffnet. 
Abhängig vom Auftraggeber wird im Anschluss an das Assessment ein Reintegrationsplan erstellt. In diesem wird – ausgehend von der aktuellen Situation und den Zielen und Mass-nahmen – ein detaillierter Plan mit Meilensteinen, Verantwortlichkeiten und dazugehörigem Zeithorizont abgefasst. Der Reintegrationsplan wird sowohl vom Klient als auch vom Case Manager unterschrieben und anschliessend an die Personalabteilung des Auftraggebers versandt. So wird gewährleistet, dass die getroffenen Vereinbarungen (Ziele, Massnahmen und Konsequenzen) explizit ersichtlich sind und deren Wichtigkeit nochmals hervorgehoben wird. 
Aus dem Assessment kann nur eine gewinnbringende Case Management-Begleitung resul-tieren, wenn der Klient dies wünscht und sich kooperativ verhält. Zur Vertrauensbildung sind neben Professionalität auch Ehrlichkeit und Transparenz wichtige Faktoren. Von Seiten des Klienten setzt AEH eine schriftliche Einwilligungserklärung sowie die Erteilung einer Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht voraus. Diese Unterlagen sind nötig, damit der Case Manager aktiv werden und mit involvierten Dritten, wie beispielsweise dem Arzt, das Gespräch suchen kann. Dank Einbezug des Umfeldes kann der Klient in seinem Bezugssystem möglichst schnell beruflich reintegriert werden.