News

Image

Tempo-30-Zone: Habe ich Vortritt?

Jährlich verunfallen laut bfu rund 2300 Fussgängerinnen und Fussgänger, 40% davon auf Fussgängerstreifen. Besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen. Mehr als ein Drittel (37.2 Prozent) aller getöteten Fussgänger waren im Jahr 2014 Senioren ab Alter 75.

An vielen Orten wurden deshalb Tempo-30-Zonen eingeführt.

  • Tempo 30 erhöht die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren.
  • Die tiefere Geschwindigkeit
    • führt zu ruhigerem Fahrverhalten,
    • reduziert Abgas- und Lärmemissionen und
    • vermindert den Durchgangsverkehr.
  • Die Anzahl und Schwere von Unfällen nimmt ab.
  • Die Wege für die Schulkinder sind weniger gefährlich.
  • Langsamere Verkehrsteilnehmende fühlen sich sicherer.
  • Fahrzeuglenkende verlieren kaum Zeit.

Da bei Fussgängerstreifen eine Benützungspflicht besteht, werden diese in Tempo-30-Zonen oft weggelassen. Fussgänger können dann die Strasse ohne Umweg an der Stelle überqueren, die sie als sicher einschätzen und wo die besten Sichtverhältnisse herrschen. Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen verlangt aus diesen Gründen das Aufheben der Fussgängerstreifen.

Aber Achtung:

In Tempo-30-Zonen ohne Fussgängerstreifen haben Fahrzeuglenkende gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern Vortritt!