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Verkehrswege und Bewegungsflächen in Büros

Hinter dem Arbeitstisch im Büro wird ein Bewegungsraum mit 100 cm Tiefe benötigt. Nebenverkehrswege benötigen eine Breite von 80 cm. Doch was wird benötigt, wenn zwei Zeilen von Büroarbeitsplätzen nebeneinanderstehen, bei welchen die Mitarbeitenden mit dem Rücken zueinander sitzen, zwischen denen weitere Mitarbeitende hindurchgehen müssen um zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen? Sind dann die zwei Tiefen des Bewegungsraums und die Breite des Verkehrswegs zusammen zu zählen oder darf der Verkehrsweg einen Teil des Bewegungsraums beanspruchen? Darauf gibt die neue Version des Art. 24 der Wegleitung zur ArGV 3 vom Dezember 2018 klare Antworten.

Art. 24 der Wegleitung zur ArGV 3 des SECO wurde im Dezember 2018 aktualisiert. Es wurden zwei Abbildungen eingefügt, welche die Anforderungen an die Bewegungs- und Verkehrsflächen konkretisieren. Die Abbildungen illustrieren dabei verschiedene mögliche Anordnungen von Arbeitsplätzen.

Verkehrswege, Zugang zum Arbeitsplatz und Bewegungsraum

Die bestehenden Masse für die Breite von Verkehrswegen und für den Zugang zum Arbeitsplatz wurden nicht geändert, es gilt weiterhin:

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Die Mindestanforderung an die Tiefe des Bewegungsraums für sitzende Arbeit hinter der Arbeitsfläche wurde ebenfalls nicht geändert und beträgt nach wie vor min. 100 cm.

Kombination von Verkehrswegen und Bewegungsraum

Nachfolgende Illustration zeigt einen Ausschnitt aus einer der beiden neuen Abbildungen.

raum.jpg

Daraus wird ersichtlich, dass die Minimal-Breite der Verkehrsflächen zur Minimal-Tiefe der Bewegungsfläche einfach zusammengezählt werden muss.

Wenn z.B. nun zwei Zeilen von Büroarbeitsplätzen nebeneinanderstehen, bei welchen mehrere Mitarbeitenden hinter den Rücken der vordersten 2 Mitarbeitenden hindurchgehen müssen um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen (im Bild die Situation links unten), wird somit ein Abstand zwischen den Tischen von 280 cm gefordert: 2 Mal 100 cm Tiefe der Bewegungsfläche pro Arbeitsplatz und zusätzlich ein 80 cm breiter Verkehrsweg. Dies ist ein sehr grosser Abstand und muss bei der Planung von neuen Büros unbedingt beachtet werden!

Link

Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz