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Arbeiten mit Rollgerüsten

Trotz Alternativen mit Hubarbeitsbühnen werden für Arbeiten in der Höhe immer noch Rollgerüste eingesetzt. Die Hauptgefährdungen sind:

  • Getroffen werden von abstürzendem Material
  • Absturz von Personen
  • Umkippen des Rollgerüstes
  • Absturz infolge Bruchs des Bodenbelages/Seitenschutz

Das Wichtigste zur bestimmungsgemässen Verwendung:

  • Rollgerüst vor jedem Gebrauch überprüfen (Vorgaben der Montageanleitung eingehalten, keine Mängel);
  • Gerüstbelag und Seitenschutz inkl. Bordbrett auf Arbeitsebene vorhanden;
  • Innentreppen oder – wenn der Rahmen des Rollgerüsts als Leiter verwendet wird – Beläge mit Durchstieg. Eine versetzte Anordnung des Gerüstbelags ist nicht gestattet. Es braucht entweder vollflächige Belagsebenen mit Durchstiegsbelägen oder Gerüstbeläge auf der einen, und Treppen auf der anderen Seite der Belagsebene.
  • Innentreppen oder – wenn Rahmen des Rollgerüsts als Leiter verwendet wird – Beläge mit Durchstieg (Belagsebenen im Abstand von 2 m) vorhanden (entweder vollflächige Belagsebenen mit Durchstiegsbelägen oder Gerüstbeläge auf der einen und Treppen auf der anderen Seite der Belagsebene. Für den Transport von Werkzeug und Baumaterialien Innentreppen oder Umlenkrolle mit Seil und Haken auf Belagsebene vorhanden);
  • Rollen-Bremsen vor dem Besteigen arretiert;
  • Richtiger Aufstieg wird benutzt (Hochklettern auf Aussenseite verboten!);
  • Rollgerüst wird ohne Fahrgäste verschoben;
  • Rollgerüst ist gegen Kippen gesichert (ab welcher Höhe und wie die Abstützungen zu montieren sind, siehe Montageanleitung. Maximale Standhöhe von Personen auf dem Rollgerüst 8 m im Freien, 12 m im Innern von Gebäuden);
  • Rollgerüst steht auf tragfähiger Unterlage;
  • Verkehrsbereich beim Standort des Rollgerüstes ist gesichert.

  

Weitere Informationen zum Thema Rollgerüste siehe https://www.suva.ch (Suchbegriff Rollgerüst eingeben).