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Mehr Verkehrssicherheit und weniger Umweltbelastung durch Verwendung von Qualitätspneus

Seit dem 1. November 2012 müssen in den Ländern der EU neue Pneus für Personenwagen sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit einem neuen Label gekennzeichnet sein. Basis ist die EG-Verordnung über die Reifenkennzeichung (Nr. 1222/2009). Absicht ist, den Nutzern klare Informationen über die Reifenqualität  zur Verfügung zu stellen und sie zum Kauf von treibstoffeffizienten Pneus mit besserer Nasshaftung beim Bremsen und geringeren Rollgeräuschen zu veranlassen. Auf diese Weise soll die Energieeffizienz und die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht und ein Beitrag zur Verringerung des Verkehrslärms geleistet werden.

Die neuen Label informieren über

  1. Energieeffizienz: Gemessen wird der Rollwiderstand des Pneus, der sich auf den Treibstoffverbrauch und damit den CO2-Ausstoss auswirkt. Dem Symbol „Reifen mit Tanksäule“ ist ein Buchstabe beigefügt. A ist die beste, F die schlechteste Einstufung.
  2. Bremsleistung auf nasser Fahrbahn: Beim Bremstest auf nasser Fahrbahn wird die Bremsleistung des einzustufenden Pneus sowie des zu beurteilenden Pneus gemessen. Das Kriterium ist die Distanz, die bei einer Schnellbremsung von 60 auf 20 km/h auf einer geraden Fahrbahn nötig ist. Auch dem Symbol „Reifen mit Regenwolke“ ist ein Buchstabe beigefügt. A ist wiederum die beste, G die schlechteste Einstufung.
  3. Externes Rollgeräusch: Es wird die Geräuschemission in dB gemessen, die mit dem Pneu zusammenhängt. Die Einstufung berücksichtigt bereits die Grenzwerte, die zwischen 2012 und 2016 in Kraft treten werden. Beim Symbol gilt: je weniger dunkle Schallwellen angegeben sind, desto leiser ist der Pneu. Zwei schwarze Wellen bedeuten, dass der Geräuschpegel des Reifens dem künftigen Grenzwert entspricht bzw. diesen unterschreitet. Eine schwarze Welle bedeutet, dass der Geräuschpegel des Pneus den zukünftigen Grenzwert um mindestens drei Dezibel unterschreitet. Der Geräuschpegel wird damit halbiert.


Illustration: Reifenkennzeichnung

Diese Kennzeichnungspflicht gilt für Pneus, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden. Die Fahrzeug- und Reifenhändler sind verpflichtet, Kunden bereits vor dem Kauf zu informieren. Dies geschieht bei Pkw- und leicht Lkw-Pneus über Aufkleber auf den Reifen oder Informationen in der Nähe der aufgestellten Pneus. Für Nutzfahrzeugreifen ist kein Aufkleber vorgesehen. Als Ersatz müssen technische Unterlagen in der Verkaufsstelle und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungsdaten müssen auch auf oder zusammen mit der Rechnung bereitgestellt werden.

Pneus sind für 20 bis 30 Prozent des Treibstoffverbrauchs eines Fahrzeuges verantwortlich. Qualitätspneus senken zum Einen den Treibstoffverbrauch und verringern damit die CO2-Emissionen. Zum Andern wird angegeben, dass der Bremsweg eines LKW, der von 60 auf 20 km/h herunter bremst, anstatt 30 Meter mit einem Reifen der Klasse C nur noch 25.5 Meter mit einem Reifen der Klasse B beträgt. Dies kann in einer Notsituation entscheidend sein.