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Gesundheitsschäden durch einen Zeckenbiss

Frühlingszeit ist Zeckenzeit. Mit dem Frühling kommen jedoch nicht nur die Zecken, sondern auch unser eigener Drang uns wieder in der Natur zu bewegen. Wie sieht es aber rechtlich aus, wenn es trotz Schutzmassnahmen zu einem Zeckenbiss kommt? Wer übernimmt die Kosten in einem solchem Fall?

Stiche oder Bisse durch Tiere wie Wespen, Bienen, Hornissen, Spinnen oder Zecken gelten als Unfallereignisse. Sie erfüllen das Merkmal des ungewöhnlichen äusseren Faktors und können zu Vergiftungen oder Infektionen führen. Letzteres gilt speziell für den Zeckenbiss und die dadurch möglichen Infektionskrankheiten FSME oder Borreliose. Mückenstiche hingegen erfüllen den Unfallbegriff nicht, weil Mücken häufig vorkommen und man allgemein mit Mückenstichen rechnen muss. Das Unfallkriterium „ungewöhnlicher äusserer Faktor“ ist bei Mückenstichen nicht erfüllt. Fazit: Die Unfallversicherung bezahlt deshalb bei einem Zeckenbiss, bei einem Mückenstich hingegen nicht.

Das kann gegen Zeckenbisse getan werden:

  • Zecken leben vor allem an Waldrändern, in Hecken und auf Lichtungen: in solchen Gebieten hautbedeckende Kleider tragen.
  • nach jedem Aufenthalt in Waldgebieten Körper und Kleider nach Zecken absuchen.
  • einen kurzfristigen Schutz bieten Insekten-abhaltende Präparate.
  • nach einem Stich: Zecke rasch entfernen.
  • bei Hautveränderungen oder Krankheitsanzeichen: Arzt konsultieren