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Photobiologische Sicherheit von LED

Licht emittierende Dioden (LED) finden im Alltag immer häufiger Anwendung, und die rasanten Fortschritte der Technologie führen zu immer leistungsstärkeren Produkten. Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht des Gesundheitsschutzes die Frage, wie es um die Sicherheit von Beschäftigten an Arbeitsplätzen steht.

Im Rahmen des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) übernimmt die Schweiz die internationalen Mindestvorschriften und Expositionsgrenzwerte zum Schutz von Augen und Haut. Massgeblich ist dabei die Europäische Richtlinie 2006/25/EG, welche in Nationalen Bestimmungen übernommen wird. Das erforderliche Messverfahren ist in der harmonisierten Norm EN 62471:2009 "Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen" festgelegt. Die Norm unterscheidet zwischen vier Risikogruppen:

 

  • die Freie Gruppe (keine photobiologische Gefährdung)
  • Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotenzial.


Im Rahmen eines Projekts der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund wurden verschiedene Erzeugnisse nach den Bestimmungen der Lampensicherheitsnorm untersucht. Die untersuchten LED im sichtbaren Spektralbereich erreichten maximal die Risikogruppe 2. Dabei handelte es sich vorwiegend um Weiss- oder Blaulicht emittierende LED.


Gesundheitsgefährdungen können in diesem Zusammenhang an bestimmten Arbeitsplätzen, z.B. in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder in der Theater- und Bühnenbeleuchtung vorkommen. Bei diesen und ähnlichen Tätigkeiten kommen Blicke aus kurzer Distanz in eine Weiss- oder Blaulicht emittierende LED häufiger vor; die Netzhaut ist somit überdurchschnittlich exponiert.


Wir empfehlen den entsprechenden Betrieben und Branchen eine Risikoermittlung durchzuführen.

Den vollständigen Bericht über die Bewertung der Sicherheit unterschiedlicher LED finden Sie unter folgendem Link.