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Desinfektionsmittel umfüllen

Desinfektionsmittel werden in der Regel in Grossgebinden gekauft und umgefüllt. Die folgenden Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

Flächendesinfektionsmittel können ohne Probleme umgefüllt werden.

  • Das Behältnis, in das umgefüllt werden soll, muss leer sein und sollte vor dem Umfüllen mit heissem Wasser ausgespült werden. Dabei müssen eventuell vorhandene Pumpen sorgfältig durchgespült werden. Danach kann das Desinfektionsmittel von den Mitarbeitenden in den trockenen Behälter umgefüllt werden.
  • Das Kleingebinde, in das umgefüllt wurde, muss jedoch die gleichen Informationen aufweisen wie das Grossgebinde, das heisst: Aus der Beschriftung muss hervorgehen, um welches Desinfektionsmittel es sich handelt und wie, wofür und in welcher Konzentration es anzuwenden ist und wann das Ablaufdatum ist.

Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel sind der Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12) unterstellt. Produkte zur Wundversorgung und zur präoperativen Hautdesinfektion fallen unter das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG, SR 812.21)

  • Umfüllen für Eigengebrauch
    Betreffend der Eigenverwendung wird durch das RKI empfohlen, auf das Umfüllen zu verzichten oder dieses unter aseptischen Bedingungen durchzuführen. In der Praxis sind uns jedoch keine Kontaminationsfälle bekannt. Das Umfüllen in Kleingebinde und Spender entspricht dem Stand der Technik und ist in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland erlaubt.

Zu beachten ist jedoch, dass das Kleingebinde die relevanten Informationen aufweisen muss. Zusätzlich wird auch bei Spendern empfohlen, das Ablaufdatum anzubringen.

  • Umfüllen zur Weitergabe an Fremde (nicht im Betrieb arbeitende)
    Das Umfüllen von Händedesinfektionsmittel zur Weitergabe an Dritte gilt als Herstellungsprozess im Sinne der VBP und benötig eine Zulassung. Aktuell gilt jedoch eine Ausnahmeregelung.